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   VG Freiburg, 27.11.2001 - 4 K 61/99   

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VG Freiburg, 27.11.2001 - 4 K 61/99 (https://dejure.org/2001,26256)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27.11.2001 - 4 K 61/99 (https://dejure.org/2001,26256)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27. November 2001 - 4 K 61/99 (https://dejure.org/2001,26256)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1995 - 9 S 903/93

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der Entscheidung des Eintragungsausschusses über die

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2001 - 4 K 61/99
    Denn die mangelnde Befähigung zur gestaltenden Planung begründet die Gefahr, dass der Bewerber nicht in der Lage ist, verunstaltende Auswirkungen seiner Planungen und denen seiner Auftraggeber zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.1979, BVerwGE 59, 213; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.1995 - 9 S 903/93 -, BWVPr. 1996, 41; VG Stuttgart, Urt. v. 05.09.1997 - 4 K 3054/97 - und v. 26.02.1993 - 4 K 3648/91 -).

    Auf diese Entscheidungen sind deshalb die Grundsätze zu übertragen, die für die gerichtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen in anderen Bereichen, zum Beispiel bei Hochschulabschlussprüfungen, entwickelt worden sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.1995, a.a.O., m.w.N.).

    Seit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14.09.1991 (NJW 1991, 2005 und 2008) ist hierzu allgemein anerkannt, dass fachwissenschaftliche Beurteilungen der Prüfer voll, prüfungsspezifische Bewertungen hingegen nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind (siehe auch BVerwG, Urteile v. 24.02.1993, NVwZ 1993, 681 und 686; vgl. hierzu Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2 Prüfungsrecht, 3. Aufl. 1994, RdNrn. 399 ff.; speziell zu § 4 Abs. 3 ArchG VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.1995, a.a.O.).

    In einem solchen Fall muss es auch nach der neueren Rechtsprechung bei einem nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum des Eintragungsausschusses bleiben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.1995, a.a.O., m.w.N.; Niehues, a.a.O., RdNr. 408).

    Vielmehr sprechen sie eher dafür, dass auch der Kläger dem Eintragungsausschuss einen prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum zugesteht und dass sich seine Einwendungen auf diesen Bereich der prüfungsspezifischen Wertungen beziehen; denn auch prüfungsspezifische Werturteile sind seit jeher auch daraufhin gerichtlich überprüfbar, ob allgemein gültige Bewertungsgrundsätze verletzt sind (statt vieler VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.1995, a.a.O.; mehr dazu weiter unten).

    Dass der Eintragungsausschuss einzelne Aspekte der vom Kläger vorgelegten Bauvorhaben weniger günstig bewertet hat als der Kläger selbst, liegt in der Natur des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79

    Beurteilungsermächtigung eines Ausschusses zur Entscheidung über die

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2001 - 4 K 61/99
    Denn die mangelnde Befähigung zur gestaltenden Planung begründet die Gefahr, dass der Bewerber nicht in der Lage ist, verunstaltende Auswirkungen seiner Planungen und denen seiner Auftraggeber zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.1979, BVerwGE 59, 213; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.1995 - 9 S 903/93 -, BWVPr. 1996, 41; VG Stuttgart, Urt. v. 05.09.1997 - 4 K 3054/97 - und v. 26.02.1993 - 4 K 3648/91 -).

    Der in § 4 Abs. 3 Nr. 2 ArchG vorausgesetzte Nachweis der Befähigung zur gestaltenden Planung ist als subjektive Voraussetzung für die Zulassung zum Architektenberuf mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG, vereinbar (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urt. v. 13.12.1979, a.a.O., m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.11.1995, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2001 - 4 K 61/99
    Seit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14.09.1991 (NJW 1991, 2005 und 2008) ist hierzu allgemein anerkannt, dass fachwissenschaftliche Beurteilungen der Prüfer voll, prüfungsspezifische Bewertungen hingegen nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind (siehe auch BVerwG, Urteile v. 24.02.1993, NVwZ 1993, 681 und 686; vgl. hierzu Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2 Prüfungsrecht, 3. Aufl. 1994, RdNrn. 399 ff.; speziell zu § 4 Abs. 3 ArchG VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.1995, a.a.O.).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2001 - 4 K 61/99
    Seit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14.09.1991 (NJW 1991, 2005 und 2008) ist hierzu allgemein anerkannt, dass fachwissenschaftliche Beurteilungen der Prüfer voll, prüfungsspezifische Bewertungen hingegen nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind (siehe auch BVerwG, Urteile v. 24.02.1993, NVwZ 1993, 681 und 686; vgl. hierzu Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2 Prüfungsrecht, 3. Aufl. 1994, RdNrn. 399 ff.; speziell zu § 4 Abs. 3 ArchG VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.1995, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2001 - 4 K 61/99
    In dieser Begründung müssen die maßgeblichen Gründe, die den Prüfer zu der abschließenden Bewertung veranlasst haben, nicht in allen Einzelheiten, sondern nur in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten erkennbar sein (zum Schriftformerfordernis für die Begründung von Prüfungsleistungen vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.1992, NVwZ 1993, 677).
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